›Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachstehend AGB genannt – gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma H. & P. Straightforward GmbH – nachstehend Straightforward genannt – mit ihrem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

Soweit Rahmen- oder einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die Rahmen- oder einzelvertraglichen Regelungen vor.

 

2) Rechtsstellung der Straightforward Mitarbeiter

Durch den Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird kein Vertragsverhältnis zwischen Straightforward Mitarbeitern und dem Auftraggeber begründet. Während des Einsatzes unterliegen Straightforward Mitarbeiter den Arbeitsanweisungen des Auftraggebers und arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Das gilt für alle vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen Geschäftsangelegenheiten, von denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren.

 

3) Auswahl der Straightforward Mitarbeiter

Straightforward stellt dem Auftraggeber sorgfältig ausgesuchte und auf die erforderliche berufliche Qualifikation überprüfte Straightforward Mitarbeiter zur Verfügung.

 

4) Einsatz der Straightforward Mitarbeiter und Streik

Der Auftraggeber setzt Straightforward Mitarbeiter ausschließlich an dem Ort und für die Tätigkeiten ein, die aufgrund des Rahmenvertrages und des ausgeübten Leistungsbestimmungsrechtes des Verleihers verbindlich festgelegt worden sind. Änderungen von Einsatzdauer, Arbeitszeit und Arbeitstätigkeit können nur zwischen Straightforward und dem Auftraggeber vereinbart werden. Der Auftraggeber informiert Straightforward unverzüglich über geplante Arbeitskampfmaßnahmen, die seinen Betrieb unmittelbar betreffen. Sollte der Auftraggeber von einem rechtmäßigen Arbeitskampf betroffen sein, werden die im Einsatz befindlichen Straightforward Mitarbeiter abgezogen, es sei denn, der Einsatz soll im Rahmen eines für den Kundenbetrieb vereinbarten Notdienstes erfolgen und der oder die Straightforward Mitarbeiter stimmen dem Einsatz zu.

 

5) Allgemeine Pflichten von Straightforward

Straightforward verpflichtet sich, allen Arbeitgeberpflichten nachzukommen, insbesondere der Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer der Straightforward Mitarbeiter.

 

6) Allgemeine Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hält beim Einsatz von Straightforward Mitarbeitern die für seinen Betrieb geltenden gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts (insbesondere Arbeitszeit und Arbeitssicherheit) ein.

 

7) Geheimhaltung und Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen während der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten geheim zu halten. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und tragen für deren Einhaltung Sorge. Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

 

8) Zeiterfassung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf den Stundennachweisformularen, die ihm von Straightforward vorgelegt werden, nach jedem Arbeitseinsatz die von Straightforward Mitarbeitern gearbeiteten Stunden durch Unterschrift zu bestätigen. Der Auftraggeber ist verpflichtet zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen, dass auf dem Stundennachweisformular die Zahl der gearbeiteten Stunden richtig und deutlich eingetragen ist, und dass die Spalten, sollten diese nicht zutreffend sein, durchgestrichen sind.

9) Stundensatz und Abrechnung

Personalüberlassungen werden auf Zeitbasis zu den vereinbarten Stundensätzen berechnet und fällig. Sämtliche vom Auftraggeber an Straightforward zu entrichtende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungseingang zur Zahlung fällig. Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät der Kunde auch ohne Mahnung in Verzug. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei Straightforward.

10) Haftung

Straightforward haftet neben der Erfüllung der Vertragspflichten bezüglich der überlassenen Straightforward Mitarbeiter nur für die ordnungsgemäße Auswahl im Hinblick auf die vertraglich vereinbarte Tätigkeit. Straightforward haftet demgemäß weder für einen bestimmten Erfolg der Tätigkeit der Straightforward Mitarbeiter noch für etwaige Schäden, die diese während ihrer Überlassung verursachen. Gleiches gilt für Schäden durch Unpünktlichkeit oder Nichterscheinen der Straightforward Mitarbeiter.

11) Vorbeschäftigung der Straightforward Mitarbeiter

Hinsichtlich etwaiger Vorbeschäftigungen hat der Auftraggeber insbesondere mitzuteilen, ob der zu überlassende Straightforward Mitarbeiter in den sechs Monaten vor der Überlassung aus einem Arbeitsverhältnis mit dem Auftraggeber oder einem mit ihm im Sinne des § 18 AktG verbundenen Unternehmen ausgeschieden und/oder ob er in einem Zeitraum von vier Monaten vor dem Überlassungsbeginn bereits als Zeitarbeitnehmer – auch von einem anderen Personaldienstleister – an den Auftraggeber überlassen worden ist.

12) Stornierungen

Bei Stornierung von einzelnen Straightforward Mitarbeitern gilt:  Bis 5 Tage vor geplanter Überlassung kostenlos, ab 4 Tage vorher 50%, ab 2 Tage vorher 100% des avisierten Umsatzes.

Bei Komplettstornierungen von bestätigten Personalanfragen ab 10 Mitarbeitern gilt: Bis 2 Wochen vor geplanter Überlassung kostenlos, ab 2 Wochen vorher 25%, ab 4 Tage vorher 100% des avisierten Umsatzes.

 

13) Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.

14) Sonstiges

Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur insoweit möglich, als es sich um unbestrittene oder gerichtlich anerkannte Ansprüche handelt.

Sollten Bestimmungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen vertraglichen Regelungen davon unberührt. Solche Bestimmungen werden sodann automatisch durch gültige und durchsetzbare Bestimmungen ersetzt, die den beabsichtigen Zweck wiedergeben. Mündliche Nebenabreden gelten nur, sofern sie von Straightforward schriftlich bestätigt wurden.